Manchmal verläuft die Beziehung zwischen einem Anwalt/einer Anwältin und seinem/ihrem Mandanten nicht wie gewünscht. In diesem Fall kommt der Ombudsmann-Dienst der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften ins Spiel: Er versucht, Streitigkeiten zwischen Anwälten/Anwältinnen und ihren Mandanten außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu lösen.
Wer kann sich an den Dienst wenden?
Ein Mandant, der mit den Dienstleistungen seines Anwalts/seiner Anwältin unzufrieden ist, kann eine Beschwerde beim Ombudsmann-Dienst einreichen. Auch ein Anwalt/eine Anwältin, der/die mit der Zusammenarbeit mit seinem/ihrem Mandanten unzufrieden ist, kann sich an den Dienst wenden, um eine Lösung zu finden.
Wie kann man eine Beschwerde einreichen?
- über das Online-Formular;
- per E-Mail an die Adresse ombudsman@ligeca.be;
- oder per Post an den Ombudsmann-Dienst der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften, Rue Haute 139/20, 1000 Brüssel, oder per Fax an +32 2 648 11 67.
Mehr über den Ombudsmann-Dienst erfahren.
Betrifft Ihr Streit die Höhe der Gebühren und Honorare? Innerhalb der Rechtsanwaltschaften gibt es verschiedene Regelungsmöglichkeiten: Schätzung, Schlichtung, Mediation, Schiedsverfahren. Siehe Wie viel kostet das?