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Ihr(e) Anwalt/Anwältin antwortet nicht auf Ihre Schreiben, gibt Ihnen nicht die gewünschten Erklärungen, scheint Ihre Akte zu vernachlässigen oder hat wichtige Elemente nicht berücksichtigt? Es gibt mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, und die erste ist die einfachste.

Erster Schritt: Das Gespräch suchen

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem(r) Anwalt/Anwältin auf, um Ihre Fragen zu stellen und Ihre Bedenken oder sogar Beschwerden zu äußern. Dies ist ein wesentlicher Schritt.

Zögern Sie nicht, offen mit ihm/ihr zu sprechen: Er oder sie wird auf Ihre Anfrage reagieren und alles daransetzen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

An den Präsidenten/ die Präsidentin der Anwaltskammer schreiben

Der Präsident/die Präsidentin jeder Anwaltskammer ist zuständig für die Prüfung von Beschwerden, die die Anwält:innen seiner/ihrer Kammer betreffen. Er oder sie kann eine Untersuchung einleiten oder einen Untersuchungsbeauftragten ernennen, der Sie sowie den betroffenen Anwalt/die betroffene Anwältin anhören wird.

Nach Abschluss dieser Untersuchung kann er oder sie entscheiden, den Anwalt/die Anwältin vor den Disziplinarrat zu laden. In diesem Fall wird Ihre Beschwerde an den Disziplinarrat weitergeleitet, der den Anwalt/die Anwältin vorlädt. Sie werden über das Datum der Verhandlung informiert und können dort Ihre Position darlegen.

Wenn Ihre Beschwerde ohne Folgen eingestellt wird

Zwei Fristen zu beachten. 

Wenn Ihre Beschwerde ohne Folgen eingestellt wird, können Sie diese Entscheidung innerhalb einer Frist von drei Monaten anfechten, indem Sie einen eingeschriebenen Brief an den Präsidenten des Disziplinarrats senden.

Wenn Ihrer Beschwerde innerhalb einer Frist von sechs Monaten nicht nachgegangen wird, können Sie sie direkt an den Präsidenten des Disziplinarrats per Einschreiben richten.

Mögliche Sanktionen

Der Präsident/die Präsidentin der Anwaltskammer kann zunächst vorläufige Maßnahmen ergreifen, wenn er oder sie der Ansicht ist, dass das Verhalten eines Anwalts/einer Anwältin Dritten oder dem Ansehen des Standes schaden könnte: z. B. ein Verbot, Gerichtsgebäude zu betreten, oder mit Geldern Dritter zu hantieren.

Der Disziplinarrat kann anschließend je nach Schwere der Verfehlung eine Verwarnung, einen Verweis, eine Suspendierung (der Anwalt/die Anwältin verliert bestimmte berufliche Rechte und darf für einen bestimmten Zeitraum nicht plädieren) oder einen Ausschluss (der Anwalt/die Anwältin darf den Beruf nicht mehr ausüben) aussprechen.

Uneinigkeit über die Honorare?

Falls der Streitpunkt die Höhe der Gebühren und Honorare betrifft, gibt es innerhalb der Anwaltskammern andere Möglichkeiten: Honorarschätzung, vorherige Schlichtung, Mediation, Schiedsverfahren, Stellungnahme des Gerichts. Diese sind auf der Seite Wie viel kostet das? detailliert beschrieben.

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